Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Vertragserrichtung

Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Vertragserrichtung

Vom Grundstückserwerb über den Kauf einer Eigentumswohnung bis hin zur Errichtung eines Gebäudes oder Fertigteilhauses, überall können Probleme entstehen, die Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen und Sie finanziell belasten. Durch entsprechende Gestaltung von Vereinbarungen und Verträgen können Sie diese vermeiden. Wir beraten und vertreten Sie bei Parifizierungen und Wohnungseigentumsbegründungen, Miet- und Pachtverträgen, Abwicklung nach dem Bauträgervertragsgesetz und bei allen Formen von Liegenschaftskäufen und Anteilserwerben.

Zudem erstellen wir alle Arten von Verträgen im Zusammenhang mit Häusern, Grundstücken und Wohnungen, etwa Kauf-, Schenkungs-, Übergabs- und Tauschverträge.

Wir vertreten im Bereich des Bauvertragsrechts sowohl Einzelpersonen als auch Bauunternehmen.