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Grundsätzlich vermindern gesetzliche Vermächtnisse, wie das Pflegevermächtnis und das Vorausvermächtnis die Bemessungsgrundlage für Pflichtteilsansprüche nicht. Das Pflegevermächtnis ist als gesetzliches Vorausvermächtnis konzipiert, das, sofern nichts anderes verfügt worden ist, in den Erbteil nicht einzurechnen ist und neben dem Pflichtteil gebührt. Da bisher in der Rechtsprechung schon das gesetzliche Vorausvermächtnis nicht als pflichtteilsmindernd behandelt wurde, wird […]