Wenn Eltern über Obsorge und Kontaktrecht streiten ist oft der Weg zum Gericht notwendig. Ohne Einigung der Eltern hat das Gericht über die Obsorge und das Ausmaß der Kontakte zu entscheiden.
Eine wesentliche Rolle spielt der Kinder- und Jugendhilfeträger und die Familiengerichtshilfe, die vom Gericht für eine Überprüfung beauftragt werden.
Aufnahmen, ohne Zustimmung des Anderen anzufertigen ist nicht erlaubt. Werden solche Aufnahmen dennoch angefertigt, so können Transkripte straffrei als Beweis vorgelegt werden. Beweise müssen vom Gericht gewürdigt werden.
Was tut man, wenn niemand darauf Rücksicht nehmen möchte und die Transkripte nicht liest? Hier muss man hartnäckig bleiben!
Eine ungenehmigte Tonbandaufnahme darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden, z.B. in Notwehr- oder Notstandssituationen oder zur Verfolgung berechtigter Interessen in einem Rechtsstreit.
Derjenige, der die Aufzeichnung vorlegt, muss nachweisen, dass er sie benötigt, um seinen Anspruch durchzusetzen, und dass sein Anspruch und seine subjektiven Interessen höherwertig sind als die verletzte Privatsphäre des Prozessgegners.