Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass es bei der Unterhaltsberechnung für minderjährige Kinder zu keiner Anrechnung der Familienbeihilfe mehr kommt.
Der Familienbonus plus wird als ausreichende (steuerliche) Entlastung des Unterhaltspflichtigen angesehen. Der zu leistende Unterhalt wird sohin nach der Prozentsatzmethode begrenzt durch den 2 bzw. 2,5 fachen Regelbedarf berechnet.
Nun hat der OGH auch ausgesprochen, dass es auch bei volljährigen Unterhaltsberechtigten zu keiner Anrechnung der Familienbihilfe mehr kommen soll.
OGH 25.6.2020; 9 Ob 59/19w