Nach der neuesten judikatur besteht bei gleichwertigen Betreuungs- und Naturalleistungen kein Geldunterhaltsanspruch zu, wenn die Eltern annähernd gleich viel verdienen.

Entscheidungen über den Kindesunterhalt sind Ermessensentscheidungen. Eine konkrete Berechnung ergibt sich nicht aus dem Gesetz sondern wurde vom OGH in seiner Judikatur ausgearbeitet.

Bei gleicher Betreuung und unterschiedlich hohem Einkommen der Eltern hat der Elternteil, der mehr verdient einen Ergänzungsunterhalt oder Differenzunterhalt an die Kinder zu Handen des anderen Elternteils zu zahlen.

Größere Ausgaben werden im Verhältnis der Einkommen aufgeteilt.