Die Regierung hat glücklicherweise zurück gerudert. Es musss selbstverständlich möglich sein, dass Kinder beide Elternteile auch weiterhin sehen dürfen.
Wenn die sonstigen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden wird aus unserer Sicht auch das Kontaktrecht wie vereinbart oder festgesetzt eingehalten werden müssen.
Eltern haben entsprechend des für Kinder essentiellen Grundrechtes auf Kontakt zu beiden Elternteilen die Kontakte aufrecht zu erhalten. Bei Unterbindung der Kontakte ist davon auszugehen, dass dieses Verhalten nach der Krise in entsprechenden Verfahren Berücksichtigung finden wird.