Kein Besuchsrecht für Scheidungskinder

“Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben auch gravierende Auswirkungen auf Tausende Scheidungskinder und ihre Eltern. Kinder, deren Eltern nicht zusammenwohnen, müssen nämlich im Haushalt des betreuenden Elternteils bleiben und dürfen den zweiten Elternteil weder besuchen noch von diesem besucht werden, bestätigte die Sprecherin des Justizministeriums, Christina Ratz, heute auf APA-Anfrage.

„Aufgrund der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung darf das Kind den Haushalt des betreuenden Elternteils bis auf Weiteres nicht verlassen. Auch ein Besuch dort ist nicht erlaubt“, heißt es in einem Text, den das Justizministerium auch auf seiner Website veröffentlichen wollte. „Der Kontakt soll stattdessen möglichst via Telefon, Videochat etc. aufrechterhalten werden“, empfiehlt das Justizministerium. Die Maßnahmen beziehen sich somit nur auf den physischen Kontakt, nicht aber auf das Kontaktrecht an sich.”

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