Auch während des Lockdowns ist es Ihnen erlaubt, Rechtsberatung in der Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Aus derzeitiger Sicht obliegt es den Gerichten, Verhandlungen abzuberaumen. Dies wurde bis dato erst bei einzelnen Gerichten verfügt.

Wir stehen Ihnen uneingeschränkt auch weiterhin für ihre rechtlichen Fragen und Probleme zur Verfügung!

Wir ersuchen Sie lediglich für den Fall, dass Sie weder genesen noch geimpft sind, einen PCR-Test vorzuweisen.