Es empfiehlt sich bereits frühzeitig Vorsorge für Ihre Vermögensnachfolge im Rahmen des Erbrechts zu treffen. Wir errichten laufend Testamente, Legate sowie Erb- und Pflichtteilsübereinkommen. Weiters verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht, wenn Sie als Pflichtteilsberechtigter in einem Testament übergangen wurden oder wickeln für Sie als Erbenvertreter das Verlassenschaftsverfahren ab. Auch die zeitgerechte Erstellung von Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten sowie die vertragliche Regelung der Unternehmensübertragung oder -fortführung im Ablebensfall setzen wir gemeinsam mit Ihnen um.
Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründung und -sanierung, Insolvenzrecht
Ehe-, Familien,- Unterhalts,- Obsorge- und Kontaktrecht
Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Vertragserrichtung
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht (insb. Verkehrsunfälle u. Abwehr medizin. Behandlungsfehler)
Straf- und Verwaltungsstrafrecht
Miet- und Wohnrecht
Vergaberecht