Wir gewährleisten Ihren Erfolg im Vergabeverfahren. Wir vertreten sowohl öffentliche Auftraggeber bei der Ausgestaltung und Abwicklung des Vergabeverfahrens als auch Unternehmer, die durch ein mangelhaft abgewickeltes Vergabeverfahren benachteiligt wurden.
Öffentliche Auftraggeber bekommen durch die Beiziehung unserer kompetenten Rechtsberatung günstigere Angebote und Unternehmern wird zu bereits verloren geglaubten Aufträgen verholfen.
Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründung und -sanierung, Insolvenzrecht
Ehe-, Familien,- Unterhalts,- Obsorge- und Kontaktrecht
Erbrecht und Verlassenschaften, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten
Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Vertragserrichtung
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht (insb. Verkehrsunfälle u. Abwehr medizin. Behandlungsfehler)
Straf- und Verwaltungsstrafrecht
Miet- und Wohnrecht