Seit 1.7. gelten für die Berechnung des Kindesunterhalts neue Regelbedarfsätze:
0 – 3 Jahre € 213,00
3 – 6 Jahre € 274,00
6 – 10 Jahre € 352,00
10 – 15 Jahre € 402,00
15 – 19 Jahre € 474,00
19 – 25 Jahre € 594,00
Bei Kindern unter 10 Jahren stellt der 2-fache Regelbedarf die Obergrenze des zu leistenden Kindesunterhalts dar und bei Kindern ab 10 Jahren der 2,5 – fache Regelbedarf.
Im ersten Schritt wird immer der Prozentunterhalt berechnet.