Ab 1.1.2023 werden die Regelbedarfssätze für den Zeitraum eines Jahres festgelegt. Davor galten die Sätze immer für den Zeitraum 1.7. bis 30.6. des Folgejahres. Im Jahr 2022 gabe es daher keine Änderung im Sommer:
Alter/Zeitraum | 2022 | 2023 |
---|---|---|
ab Geburt | 290 € | 320 € |
ab 6. Geburtstag | 370 € | 410 € |
ab 10. Geburtstag | 450 € | 500 € |
ab 15. Geburtstag | 570 € | 630 € |
ab 20. Geburtstag | 650 € | 720 € |
Bei der Unterhaltsberechnung wird der errechnet Prozentunterhalt “gedeckelt”:
- für Kinder bis zum 10. Lebensjahr gilt der 2-fache Regelbedarf als Obergrenze
- für Kinder ab dem 10. Lebensjahr gilt der 2 1/2-fache Regelbedarf als Obergrenze