Der geschädigte achtjährige Bub wurde beim Überqueren der Straße durch einen Omnibus angefahren und sein linker Fuß vom Bus überrollt.
Er erlitt dadurch ein offenes Quetschungstrauma des Vorfußes mit Weichteilschaden, einen Bruch des zweiten Mittelfußknochens, des Grundgelenks der Großzehe und eine Fraktur der dritten und vierten Zehe.
Es folgten drei operative Eingriffe, der zweite Zehe wurde fast vollständig amputiert und eine verminderte Belastbarkeit des Fußes aufgrund einer Narbe an der Fußsohle als Dauerfolge festgestellt.
Die Schmerzperioden wurden komprimiert auf 8 Tage starke, 3 Wochen mittelstarke und 7 Wochen leichte Schmerzen sowie künftig pro Jahr 5 Tage leichte Schmerzen geltend gemacht und vom OGH in Höhe von € 21.500,00 bestätigt.
Zuspruch: € 21.500,00, Valorisierung: € 23.600,00
OGH 09.04.2015, 2 Ob 214/14f