Scheitert die Ehe ist es der grundsätzliche Wunsch der zukünftigen Ex-Eheleute, die Ehe einvernehmlich scheiden zu lassen.

Für eine einvernehmliche Scheidung ist es notwendig, dass sich die Eheleute über die Folgen der Scheidung einig sind. Sie müssen sohin folgende Punkte regeln:

Ehegattenunterhalt
Obsorge für Kinder
Kindesunterhalt
Aufteilung des ehelichen Vermögens

Sind sich die Eheleute über die Folgen einig, müssen sie gemeinsam einen Antrag bei Gericht auf Scheidung der Ehe im Einvernehmen stellen, das Gericht schreibt einen Termin aus und wird der Scheidungsvergleich bei diesem Termin unterfertigt. Wenn die Obsorge für Kinder geregelt werden soll ist die Vorlage einer Bescheinigung notwendig, dass sich die Eltern über die Folgen beraten ließen.

Sollte eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich sein muss einer der Eheleute die Klage auf Scheidung aus Verschulden bei Gericht einbringen. In diesem Verfahren setzt sich das Gericht mit den vorgeworfenen Verschuldenstatbeständen auseinander – NICHT aber mit der Vermögensaufteilung oder der Obosrge für die Kinder.

Die Obsorge, der Kindesunterhalt und auch der Ehegattenunterhalt in aufrechter Ehe sind in gesonderten Verfahren zu klären.

Erst wenn die Ehe geschieden ist kann einer der Ex-Eheleute einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Vermögens stellen. In diesem Verfahren bestimmt das Gericht letztendlich, wem der Eheleute welcher Vermögenswert oder welche Schulden zugesprochen werden.

Ehegattenunterhalt nach Scheidung hat der Ehegatte zu zahlen, der schuldig geschieden wurde.