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OGH 27.11.20, 2 Ob 227/19z Wenn der Erblasser vor seinem Tod Vermögen verschenkt, ist der Wert der Verlassenschaft verringert. Pflichtteilsberechtigte können vom Beschenkten unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzung des Pflichtteils fordern. Der Wert der Schenkung wird den Aktiva in der Verlassenschaft hinzugerechnet und auf dieser Basis der Pflichtteilsanspruch neu berechnet. Die Differenz ist der Ergänzungsanspruch […]