Gutscheine sind ein oft gewähltes Geschenk. Meist wird eine Dauer der Gültigkeit vom Unternehmer festgelegt. Wird keine Dauer der Gültigkeit festgelegt, so kann ein Gutschein 30 Jahre lang eingelöst werden. Eine Fristverkürzung ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie zwischen zumindest annähernd gleich starken Vertragspartner individuell vereinbart wurden (Unternehmer – Unternehmer beispielsweise). Konsumenten gelten geegnüber Unternehmern […]