Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kommt NICHT in Betracht, wenn der Eigenbedarf des Vermieters zwar besteht, dieser Bedarf aber bei zumutbarer Sorgfalt hätte verhindert werden können. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des OGH zu Grunde: Der Vermieter kündigte den Mietvertrag wegen dringenden Eigenbedarfs, nämlich zur Deckung des Wohnbedarfs seines studierenden Sohnes. Dieser hatte zuvor in einer […]