Die Klägerin führte ihre Hunde an einer Flexileine spazieren und traf auf den Beklagten. Seine Hunde bissen die Hunde der Klägerin, die daraufhin eingeschläfert werden mussten. Die Klägerin klagte Schmerzensgeld für den Schockschaden ein, doch der OGH entschied, dass dies bei Verlust oder Tod eines Tieres nicht möglich ist. (OGH 18.2.2020, 10 Ob 3/20v)