Verfahrensrechtliche Fristen werden unterbrochen und beginnen ab 1.5.2020 wieder neu zu laufen. Ausgenommen sind Fristen im Zusammenhang mit Freiheitsentzug (Haft, Unterbringung, Heimaufenthalt….) Beispiel: Vom Gericht wurde am 10.3. der Auftrag erteilt, eine Stellungnahme abzugeben. Normalerweise müsste diese Stellungnahme am 24.3. bei Gericht eingelangt sein. Diese Frist beginnt am 1.5. neu zu laufen, die Stellungnahme muss […]