Anspannung eines Unterhaltspflichtigen auf nicht durch Verhaltensänderung erzielbare Einkünfte nur bei Schädigungsabsicht OGH 1. 9. 2020, 10 Ob 25/20d Die Anspannung auf fiktive Einkünfte setzt ein Verschulden des Unterhaltspflichtigen voraus. Es ist folgendermaßen zu unterscheiden: Für die Anspannung auf Einkünfte, die der Unterhaltspflichtige im Bemessungszeitraum durch eine Verhaltensänderung erzielen könnte, genügt leichte Fahrlässigkeit. Die Anspannung […]