Die Klägerin wurde durch einen vom Beklagten gefällten Baum schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich auf einem Wanderweg, der trotz Forstarbeiten nicht gesperrt war bzw. auch kein Warnschild über die Schlägerungsarbeiten angebracht wurde. Der OGH erachtete es deshalb als vertretbar, dass die Klägerin kein relevantes Mitverschulden trifft, obwohl sie ein Motorsägengeräusch wahrnehmen konnte, dies jedoch […]