Kein Besuchsrecht für Scheidungskinder “Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben auch gravierende Auswirkungen auf Tausende Scheidungskinder und ihre Eltern. Kinder, deren Eltern nicht zusammenwohnen, müssen nämlich im Haushalt des betreuenden Elternteils bleiben und dürfen den zweiten Elternteil weder besuchen noch von diesem besucht werden, bestätigte die Sprecherin des Justizministeriums, Christina Ratz, heute auf APA-Anfrage. […]